Für Privatpatienten und Selbstzahler mit Privatrezept
Grundlage der Behandlung (mit oder ohne ärztliche Verordnung) ist immer ein Behandlungsvertrag. Dieser besteht zwischen Patient und Therapeut, das heißt, unabhängig von der Erstattungshöhe Ihrer Versicherung ist der Rechnungsbetrag vollständig nach erbrachter Leistung zu entrichten.
Gemäß § 614 BGB ist die Vergütung stets sofort fällig, unabhängig von dem Zeitpunkt einer möglichen Erstattung durch Erstattungsstellen.
Hinweise zur Preisbildung für Privatversicherte:
Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht. Ich orientiere mich daher bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar.
Für Privatpatienten und Selbstzahler(mit Zusatzversicherung) erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,4 und 2,3. Längere Behandlungszeiten und eine höhere Qualifikation beeinflussen den Steigerungssatz.
Ich erhebe für manuelle Leistungen den Faktor 2,0 und für passive den Faktor 1,4.
Erstattungsfähige Leistungen sind:
Primäre Heilmittel
- Klassische Massage Therapie
- Bindegewebs- Massage
- Kolonbehandlung
- Übungsbehandlungen
Ergänzende Leistungen:
- Erstbefund
- Wärmepackung
- Heiße Rolle
- Arztbericht (auf Anfrage)
- Elektrotherapie
- Schallwellen Therapie
Für nähere Informationen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.